Bei Patenschaften bitte die Namen der geförderten Kinder als Verwendungszweck angeben.
Sollte kein bestimmter Verwendungszweck angegeben sein, so entscheidet der Vorstand über die satzungsgemäße Verwendung der Mittel.
Wenn eine Spendenbescheinigung gewünscht wird, ist die Postadresse des Spenders unbedingt anzugeben.